WINKELBLOG

Ich schreibe über Dinge, die mich in meiner Arbeit beschäftigen – und bei denen ich merke, dass Klarheit fehlt.

Prävention und Kinderschutz, Schutzstrukturen in Organisationen, gesellschaftliche Entwicklungen rund um Diversität und Identität. Themen, die komplex sind, aber konkrete Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben. Ich versuche, sie greifbar zu machen – ohne zu vereinfachen und ohne zu moralisieren.

Für alle, die in ihrem Berufsfeld Verantwortung tragen und sich orientieren wollen.

 

7. Mai 2026

003 Nur Ja heißt Ja — ein Erfahrungsbericht aus der Familienhilfe

Das EU-Parlament hat in dieser Woche erneut für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja" gestimmt. Deutschland hat es 2024 blockiert. Was das mit dem zu tun hat, was ich in Jahren als sozialpädagogische Familienhilfe erlebt habe, versuche ich hier zu beschreiben.

Es gibt Sätze, die vergisst man nicht. Ich saß bei einem begleiteten Umgang, die Kinder spielten, und der Vater sagte im Gespräch über seine Kinder zu mir, beiläufig, fast gelangweilt: „Die Kinder sind mir doch scheißegal. Ich will wissen, was meine Ex jetzt treibt."

Er sagte es ohne Scham. Weil er keinen Grund hatte, sich zu schämen. Das Gericht hatte ihm diesen Kontakt zugesprochen. Das System hatte ihn hierher gebracht. Und das System würde ihn wieder hierher bringen, Woche für Woche.

Was ich in Jahren als sozialpädagogische Familienhilfe gelernt habe

Familien, in denen Gewalt stattgefunden hat, landen nach der Trennung häufig vor dem Familiengericht. Dort gilt eine Grundprämisse: Kontakt zu beiden Elternteilen dient dem Kindeswohl. Das ist nicht falsch, aber es setzt voraus, dass beide Elternteile tatsächlich Eltern sind. Dass beide den Kontakt wollen, weil sie ihre Kinder lieben. Und das ist nicht immer der Fall.

Die Forschung beschreibt seit Jahren ein Muster, das ich in meiner Arbeit immer wieder erlebt habe: Täter häuslicher Gewalt nutzen das Umgangsrecht nach der Trennung gezielt weiter, um Kontrolle über die ehemalige Partnerin auszuüben. Die Kinder sind dabei nicht das Ziel, sie sind der Kanal. Der Mann auf dem Umgang hat mir das an jenem Nachmittag einfach laut gesagt, was andere schweigend tun.

Wie das System das ermöglicht

Gerichtsverfahren brauchen Beweise. Häusliche Gewalt, besonders in ihrer psychischen, kontrollierenden Form, hinterlässt selten welche. Keine blauen Flecken, keine Zeugen, selten Protokolle. Die Forschung spricht hier von Coercive Control, Zwangskontrolle: ein Muster aus Einschüchterung, Isolation, wirtschaftlicher Abhängigkeit und ständiger Degradierung, das sich über Jahre aufbaut, bevor ein erster körperlicher Übergriff stattfindet, wenn er überhaupt stattfindet. Betroffene wissen oft selbst lange nicht, dass das, was sie erleben, Gewalt ist.

Täter kennen das System besser, als man denkt. Ich habe erlebt, wie Männer im Beratungsgespräch Einsicht zeigten, Verantwortung übernahmen, sich als kooperativ präsentierten, und wie diese Haltung sich auflöste, sobald Schutzpläne konkrete Pflichten mit sich brachten. Wer nur Konsequenzen simuliert, hält das nicht durch, wenn die Konsequenzen real werden. Das Familiengericht sieht diesen Wechsel häufig nicht, weil es Akten liest, nicht Menschen beobachtet.

Die Umkehr der Verantwortung

Was mich nach all diesen Jahren am meisten beschäftigt, ist nicht das Verhalten der Täter. Es ist das, was mit den Opfern im Verlauf des Verfahrens passiert. Wenn es der Mutter nicht gelingt, die Kinder zum Vater zu bringen, aus welchem Grund auch immer, aus Angst, aus Erschöpfung, weil die Kinder sich weigern, wird ihr das als Versagen ausgelegt. Als mangelnde Kooperation. Als Gefährdung des Kindeswohls. In den schlimmsten Fällen, die ich erlebt habe, hat das verurteilte Täter in die Position gebracht, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

Das ist keine Einzelfall-Tragödie. Es ist die strukturelle Konsequenz eines Systems, das Gleichgewicht dort sucht, wo keines ist. Die Belastung wird auf jene Seite verteilt, die ohnehin schon trägt. Ich habe Kinder gesehen, die beim Umgang schwiegen und danach nicht mehr schlafen konnten. Ich habe Mütter gesehen, die alles richtig gemacht haben, und trotzdem verloren.

Das Beweisproblem und seine europäische Dimension

Sexualisierte Gewalt in Partnerschaften ist kaum beweisbar, weil sie häufig so stattfindet: Eine Frau lässt Sex über sich ergehen, weil sie gelernt hat, dass Widerstand Konsequenzen hat. Sie sagt nicht Nein, nicht weil sie einverstanden ist, sondern weil Schweigen sicherer ist als Widerspruch. Nach deutschem Recht, das seit 2016 das Prinzip „Nein heißt Nein" kennt, ist das kein strafbares Geschehen. Wer kein Nein sagt, wird nicht geschützt, auch wenn das Nein schlicht zu gefährlich war.

Dreizehn EU-Mitgliedsstaaten, darunter Schweden, Spanien und Frankreich, haben deshalb auf das Prinzip „Nur Ja heißt Ja" umgestellt: Einvernehmlicher Sex setzt eine erkennbare Zustimmung voraus, ihr Fehlen reicht für eine Strafbarkeit. Das EU-Parlament fordert diese Regelung inzwischen europaweit. 2024 scheiterte ein entsprechender Vorstoß im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am Veto mehrerer Mitgliedsländer, darunter Deutschland, das die fehlende EU-Kompetenz im Strafrecht ins Feld führte.

Was in dieser Debatte selten benannt wird: Kinderrechte sind im deutschen Grundgesetz bis heute nicht explizit verankert. Das Vorhaben wird seit Jahren diskutiert und immer wieder zurückgestellt. Ein Land, das den Schutz von Kindern nicht ins höchste Recht schreibt und gleichzeitig europäische Schutzstandards für Frauen blockiert, sendet ein Signal, ob es das beabsichtigt oder nicht.

Was das bedeutet

Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter bei rund 72.800 Kindern in Deutschland eine Kindeswohlgefährdung fest, ein Anstieg von fast einem Drittel binnen fünf Jahren. In mehr als der Hälfte der polizeibekannten Fälle häuslicher Gewalt sind die Opfer Frauen mit Kindern.

Diese Zahlen beschreiben kein Randphänomen. Sie beschreiben den Alltag eines Systems, das gut gemeint ist, und dessen Instrumente trotzdem nicht für Gewaltkontexte gebaut wurden. Weil Kindeswohl rechtlich eine Abwägung ist und keine absolute Kategorie. Weil Kooperation im Verfahren eine Fassade sein kann, die sich erst nach dem Urteil zeigt.

Ich schreibe das nicht, um Familiengerichte zu verurteilen. Ich schreibe es, weil Fachkräfte in diesen Systemen wissen müssen, was sie sehen, auch wenn es sich nicht beweisen lässt. Weil ein Satz wie der, den ich damals gehört habe, kein Ausrutscher war. Er war eine Beschreibung.

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