
007 Queere Pflege darf keine Haltungsfrage sein
Warum Pflegeeinrichtungen auf eine vielfältige ältere Generation vorbereitet sein müssen
Ich bin ein schwuler Mann und mit einem Mann verheiratet. Im Zusammenhang mit der Frage, wie queere Menschen im Alter gepflegt und begleitet werden, habe ich mir deshalb Gedanken darüber gemacht, welche Situationen in einer Pflegeeinrichtung entstehen können.
Dabei geht es nicht um meine persönlichen Erwartungen. Meine Lebenssituation ist lediglich der Anlass, genauer hinzusehen.
Die entscheidende Frage lautet: Sind Pflegeeinrichtungen darauf vorbereitet, dass queere Menschen selbstverständlich Teil ihrer Bewohnerschaft sein werden?
Die demografische Entwicklung macht diese Frage zunehmend relevant. Die Generationen, die in den 1970er und 1980er Jahren für Sichtbarkeit, Emanzipation und gesellschaftliche Anerkennung gekämpft haben, erreichen nach und nach ein Alter, in dem Unterstützung, Betreuung und Pflege eine größere Rolle spielen können. Viele dieser Menschen werden mit einer Lebensgeschichte in Einrichtungen kommen, die sich in wesentlichen Punkten von der Mehrheit der heutigen Bewohner:innen unterscheidet.
Diese Lebensgeschichten müssen in Pflegekonzepten, Schutzstrukturen und im Alltag berücksichtigt werden.
Eine Generation mit besonderen Erfahrungen
Ältere lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen haben teilweise unter Bedingungen gelebt, die für jüngere Generationen kaum noch vorstellbar sind.
Homosexuelle Männer wurden in Deutschland bis 1994 nach § 175 StGB strafrechtlich verfolgt. Lesbische Frauen mussten ihre Beziehungen häufig verbergen und konnten bei einer Scheidung oder im Zusammenhang mit dem Sorgerecht erhebliche Nachteile erfahren. Trans* Menschen waren über Jahrzehnte gezwungen, entwürdigende Verfahren zu durchlaufen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern wollten. Intergeschlechtlich geborene Menschen waren medizinischen Eingriffen ausgesetzt, die teilweise ohne ihre Zustimmung vorgenommen wurden.
Die Folgen solcher Erfahrungen verschwinden nicht automatisch mit einer veränderten Rechtslage. Misstrauen gegenüber staatlichen und medizinischen Institutionen kann fortbestehen. Das Verbergen der eigenen Identität kann zu einer eingeprägten Schutzstrategie werden. Beziehungen, Freundschaften und Wahlfamilien können an die Stelle klassischer Familienstrukturen treten.
Eine Pflegeeinrichtung, die diese Biografien nicht kennt, wird bestimmte Reaktionen möglicherweise falsch einordnen. Wenn eine Bewohnerin ihre Partnerin nicht erwähnt, kann das Zurückhaltung sein. Wenn ein Bewohner seinen Lebensgefährten als Freund bezeichnet, kann dahinter die Sorge stehen, dass eine offen benannte Beziehung Nachteile bringt. Wenn eine trans Person keine Angaben zu ihrer Vergangenheit machen möchte, ist das nicht automatisch fehlende Kooperation.
Biografisches Verstehen ist deshalb kein Zusatz zur Pflege. Es ist eine Voraussetzung dafür, Verhalten angemessen einzuordnen.
Die Einrichtung als neuer Lebensraum
Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet für viele Menschen eine grundlegende Veränderung. Der private Alltag wird teilweise öffentlich. Andere Personen erhalten Zugang zum eigenen Zimmer, zum eigenen Körper und zu persönlichen Informationen. Entscheidungen, die zuvor selbst getroffen wurden, werden gemeinsam mit Mitarbeitenden, Angehörigen oder gesetzlichen Vertretungen organisiert.
Für queere Menschen kann damit eine zusätzliche Unsicherheit verbunden sein:
Kann die eigene Identität sichtbar bleiben, ohne dass daraus Nachteile entstehen?
Eine Pflegeeinrichtung ist nicht nur ein Ort medizinischer und pflegerischer Versorgung. Sie ist auch ein sozialer Lebensraum. Dort finden Begegnungen statt, Beziehungen werden fortgeführt oder neu geknüpft, Freundschaften entstehen und Konflikte werden ausgetragen.
Ein Bewohner lebt möglicherweise mit seinem Ehemann zusammen. Eine Bewohnerin möchte ihre langjährige Partnerin regelmäßig empfangen. Eine trans Frau möchte mit ihrem Namen und ihrer Identität angesprochen werden. Ein nichtbinärer Bewohner möchte nicht in eine ausschließlich männliche oder weibliche Kategorie eingeordnet werden.
Das sind keine außergewöhnlichen Sonderfälle. Es sind mögliche Lebensrealitäten einer älter werdenden Gesellschaft.
Die Gefahr kommt nicht nur von außen
Diskriminierung wird häufig als Problem betrachtet, das von außen in eine Einrichtung hineingetragen wird. Der Angriff auf der Straße, der Hasskommentar im Internet oder die beleidigende Gruppe vor dem Gebäude.
In einer Pflegeeinrichtung entstehen jedoch andere Konstellationen. Die diskriminierende Person kann am selben Frühstückstisch sitzen, im Nachbarzimmer wohnen oder zum täglichen sozialen Umfeld gehören. Eine Pflegekraft kann für die persönliche Versorgung zuständig sein. Angehörige können die Beziehung einer Bewohnerin ablehnen oder sich darüber beschweren, dass ein trans Bewohner mit seinem selbstgewählten Namen angesprochen wird.
Möchte man mit Menschen Tür an Tür wohnen, die queeren Menschen anonym den Tod wünschen?
Die Frage ist zugespitzt. Sie verweist dennoch auf eine konkrete Aufgabe der Organisationsentwicklung. Eine Einrichtung kann private Einstellungen nicht vollständig kontrollieren. Sie muss jedoch sicherstellen, dass diskriminierende Einstellungen nicht zu Bedrohung, Ausschluss oder schlechterer Versorgung führen.
Was geschieht bei homophoben Äußerungen im Wohnbereich? Wie reagiert die Einrichtung auf wiederholte Abwertungen? Wer schützt die betroffene Person? Welche Konsequenzen gelten, wenn ein Mitarbeiter die Identität eines Bewohners nicht anerkennt?
Eine Regenbogenflagge kann Offenheit signalisieren. Sie ersetzt kein Verfahren.
Gleichbehandlung muss praktisch erkennbar sein
Eine Einrichtung kann sich als tolerant verstehen und trotzdem Strukturen verwenden, die queere Menschen unsichtbar machen.
Das beginnt häufig bei der Sprache. Wird nach Ehefrau oder Ehemann gefragt oder nach wichtigen Bezugspersonen? Gibt es Raum für Partner:innen, Freund:innen und Wahlfamilien? Kann eine Person selbst festlegen, mit welchem Namen sie angesprochen werden möchte? Wird die gewünschte Anrede in der Dokumentation berücksichtigt? Ist geregelt, wer Informationen über sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität erhalten darf?
Solche Fragen sind keine sprachlichen Nebensächlichkeiten. Sie entscheiden darüber, ob eine Person ihre Lebensgeschichte mitteilen kann, ohne sich zunächst gegen institutionelle Kategorien behaupten zu müssen.
Eine Gleichbehandlungserklärung beantwortet diese Fragen nicht. Sie schützt niemanden, wenn unklar bleibt, was bei einem diskriminierenden Vorfall zu tun ist.
Professionelle Pflege benötigt deshalb verbindliche Strukturen. Dazu gehören ein Schutz- und Beschwerdekonzept, benannte Ansprechpersonen, klare Verantwortlichkeiten und dokumentierte Interventionswege. Mitarbeitende müssen wissen, wie sie reagieren, wenn ein Bewohner abwertend über eine gleichgeschlechtliche Beziehung spricht. Leitungen müssen wissen, wie sie handeln, wenn eine Pflegekraft wiederholt eine trans Person falsch anspricht.
Personalentwicklung ist Teil des Schutzes
Pflegekräfte arbeiten in einem Machtverhältnis. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Beschreibung der Situation.
Eine pflegebedürftige Person kann nicht ohne Weiteres selbst bestimmen, wer sie wäscht, ankleidet, umlagert oder zu Untersuchungen begleitet. Die Haltung der Pflegekraft bleibt deshalb nicht vollständig privat, sobald sie sich auf die Versorgung auswirkt.
Persönliche Vorbehalte lassen sich nicht vollständig aus Organisationen entfernen. Diskriminierendes Verhalten darf jedoch nicht als private Meinung in die Pflege hineinreichen.
Eine Pflegekraft kann fachlich kompetent Medikamente stellen und trotzdem eine lesbische Bewohnerin nicht als Partnerin anerkennen. Sie kann einen Verband fachgerecht wechseln und gleichzeitig eine trans Person mit dem früheren Namen ansprechen. Das Problem liegt dann nicht nur in fehlendem Wissen. Es geht um professionelle Grenzen.
Queer-sensible Fortbildungen sollten deshalb nicht bei Begriffserklärungen stehen bleiben. Sie müssen konkrete Situationen aus dem Pflegealltag bearbeiten: Aufnahmegespräche, Dokumentation, Übergaben, Angehörigenarbeit, Zimmerbelegung, Konflikte im Wohnbereich und den Umgang mit Beschwerden.
Alle Berufsgruppen sollten einbezogen werden. Diskriminierung kann ebenso durch die Verwaltung, den Sozialdienst, die Betreuung oder die Hauswirtschaft vermittelt werden wie durch die Pflege selbst.
Wer trotz klarer Vorgaben und Schulungen diskriminiert, kann sich nicht dauerhaft auf eine private Haltung berufen. Eine Einrichtung muss in der Lage sein, Mitarbeitende aus der unmittelbaren Versorgung zu nehmen und bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen zu prüfen.
Das ist keine Gesinnungskontrolle. Es ist eine Frage professioneller Eignung und des Schutzes pflegebedürftiger Menschen.
Sexualität und Intimität gehören zum Leben
Eine weitere Frage betrifft den Umgang mit sexuellen Kontakten.
Menschen verlieren mit dem Einzug in eine Pflegeeinrichtung nicht ihr Recht auf Nähe, Intimität und Sexualität. Gleichzeitig müssen Einrichtungen vor sexuellen Übergriffen schützen. Zwischen diesen beiden Aufgaben besteht kein Widerspruch. Beide benötigen klare Begriffe, fachliche Kompetenz und verbindliche Verfahren.
Ein Sexualitätskonzept sollte nicht nur regeln, wie bei einem Verdacht auf einen Übergriff vorgegangen wird. Es sollte auch klären, wie Partner:innen empfangen werden, welche Räume für Intimität zur Verfügung stehen und wie gleichgeschlechtliche Beziehungen berücksichtigt werden.
Bei Demenz entstehen zusätzliche Fragen. Angehörige können eine neue Beziehung als unangemessen bewerten. Mitarbeitende können unsicher sein, ob eine Situation als selbstbestimmte Nähe oder als Übergriff einzuordnen ist. Die betroffene Person kann sich möglicherweise nicht mehr eindeutig äußern.
Pauschale Verbote lösen dieses Spannungsfeld nicht. Eine Einrichtung muss den Schutzauftrag ebenso ernst nehmen wie das Recht auf Selbstbestimmung.
Vorbereitung ist keine Imagepflege
Die Frage nach queersensibler Pflege ist keine vorübergehende Imagefrage. Sie betrifft die Zukunftsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen.
Einrichtungen werden zunehmend mit Bewohner:innen konfrontiert sein, die ihre Beziehungen, ihre Identität und ihre Lebensgeschichte nicht mehr unsichtbar machen möchten. Zugleich kommen Menschen in die Pflege, die aufgrund ihrer Biografie besonders sensibel auf institutionelle Abwertung und Kontrollverlust reagieren können.
Die Antwort darauf kann nicht in einer allgemeinen Willkommensformel bestehen. Erforderlich sind Pflegekonzepte, die unterschiedliche Lebensgeschichten berücksichtigen. Mitarbeitende benötigen Fortbildungen und Handlungssicherheit. Schutzkonzepte müssen Diskriminierung durch Personal, Angehörige und Mitbewohnende einbeziehen. Formulare und Aufnahmeverfahren müssen die tatsächliche Vielfalt der Bewohner:innen abbilden. Ein Sexualitätskonzept muss Schutz und Selbstbestimmung zusammen denken.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
„Sind wir queerfreundlich?"
Die entscheidende Frage lautet:
„Woran lässt sich erkennen, dass queere Bewohner:innen bei uns sicher, sichtbar und selbstbestimmt leben können?"
Eine Einrichtung muss nicht behaupten, bereits alles richtig zu machen. Sie muss wissen, wo ihre blinden Flecken liegen, und bereit sein, daran zu arbeiten.
Was heute noch als besondere Sensibilität bezeichnet wird, kann schon bald zur grundlegenden Qualität professioneller Pflege gehören.
Sicherheit darf keine Glückssache sein.
